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Fokussiert & zertifiziert

Da „Übersetzer“ kein geschützter Beruf ist, darf das eigentlich jeder machen. Sogar google. Allerdings – und dabei bleibe ich: eine Maschine ersetzt hier nicht den Menschen. Wie zum Beispiel weiß google, ob ihr „Haus“ im Text eine „Hütte“ ist, ein „Anwesen“ – oder doch eher die „Bude“? Sehen Sie.

Meinen Abschluss habe ich im Jahr 2007 in Englisch mit Fachgebiet Jura gemacht, sodass ich die korrekte und souveräne Übersetzung von Rechtstexten sicherstellen kann. Seit Verlassen der Universität habe ich neben meiner Vollzeittätigkeit fast durchgehend freiberuflich übersetzt und kann somit auf einige Erfahrung zurückblicken. Im Laufe der Jahre wurden außerdem diejenigen Inhalte, die sich auf technische Themen konzentrieren, immer lauter. Und ja: ich nehme meine Arbeit ernst. Sollte ich mich einem Text nicht gewachsen fühlen, sage ich Ihnen das – und empfehle jemanden, der auf das benötigte Fachgebiet spezialisiert ist. Von allem anderen hat niemand etwas.

Selbstverständlich beherrsche ich auch die Disziplinen Korrekturlesen (Deutsch/ Englisch), Lektorieren und Transkribieren.

"Der Übersetzer ist der Komplize des Autors."

Jorge gonzales Moore

Beglaubigungen

Und das mit den Stempeln? Ja - das geht. Offiziell nennt man "Ja, das geht" auch den "Abschluss als Staatlich geprüfte, öffentlich bestellte und beeidigte Übersetzerin für die englisch Sprache." Wenn jemand mit diesem Titel Ihre Dokumente übersetzt und beglaubigt, werden aus Übersetzungen neue, "richtige" Zeugnisse bzw. Dokumente, die Sie bei offiziellen Stellen einreichen können. 

Qualitätssicherung

Jeder Auftrag wird noch 2x korrekturgelesen.
Und die Datensicherheit? Die vertrauliche Behandlung aller Ihrer Informationen ist selbstverständlich. Auf Wunsch unterzeichne ich nach Prüfung auch gerne Ihre Geheimhaltungserklärung.

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Mail: hello@evamariahill.de
Telefon: 0156/ 783 291 46

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